Die neue Regelung sieht vor, dass alle Kandidat/innen aller berufsbildenden höheren Schulen eine Diplomarbeit verfassen müssen. Eine Diplomarbeit ist eine schriftlich anzufertigende Arbeit, die im Team von zwei bis fünf Kandidat/innen erstellt wird, einen gewissen Umfang hat (bis zu 80 Seiten exklusive Anhänge oder Datenblätter) und entsprechenden Qualitätskriterien genügt.

Die Diplomarbeit ist Bestandteil der Reife- und Diplomprüfung und ist vor dem Antreten zu den anderen Teilprüfungen abzuschließen. Eine Präsentation und Diskussion der Diplomarbeit vor Beginn der schriftlichen Klausuren ist vorzusehen.

Die Sprache, in der die Diplomarbeit abgefasst wird, ist prinzipiell freigestellt. Allerdings wird die Abfassung auf die im jeweiligen Lehrplan unterrichteten Sprachen eingeschränkt. Die Diplomarbeit muss eine ein bis zwei Seiten umfassende englischsprachige Zusammenfassung der Projektergebnisse enthalten, die als eigenständiger Beitrag publiziert werden kann.

Weitere Details folgen sobald sie vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung definiert worden sind.